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EU-Verpackungsverordnung gilt seit August – Details offen

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt laut DIHK seit dem 12. August 2026 und verpflichtet Unternehmen zu Konformitätsnachweisen.

Von Jakob Steinhauer, Redakteur Kapital & Einordnung

EU-Verpackungsverordnung gilt seit August – Details offen
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt laut DIHK seit dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten und verpflichtet Unternehmen der Wertschöpfungskette zu Konformitätsnachweisen. Unternehmen müssen zwischen zwei Lesarten wählen: sofortige Vorbereitung oder Abwarten auf delegierte Rechtsakte.

Geltungsbereich und erste Pflichten

Die Verordnung erfasse laut DIHK grundsätzlich Verpackungen aller Materialien und nehme alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die Pflicht. Unternehmen müssten unter anderem die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen sowie technische Unterlagen und Konformitätserklärungen bereithalten. Hersteller, die Verpackungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr brächten und dort keine Niederlassung hätten, müssten künftig in der Regel einen Bevollmächtigten benennen.

In den kommenden Jahren träten laut DIHK sukzessive neue Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft.

Erste Lesart: Sofortige Vorbereitung

Unternehmen könnten bereits jetzt Konformitätsnachweise vorbereiten und technische Unterlagen anlegen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wer die Pflichten zur Dokumentation erfüllt, bevor Behörden Nachweise anfordern, vermeidet Verzögerungen im Vertrieb. Die Verordnung gilt seit August 2026, und die Pflicht zur Bereitstellung von Unterlagen besteht unabhängig davon, ob alle Details konkretisiert sind.

Zweite Lesart: Abwarten auf Konkretisierung

Unternehmen, die auf Konkretisierungen warten, vermeiden Investitionen in Nachweisverfahren, die später angepasst werden müssen. Die DIHK veranstaltet laut eigener Mitteilung am 13. Oktober 2026 die Konferenz PPWR im Praxis-Check am GLS Campus Berlin, um praktische Auswirkungen der Verordnung zu thematisieren.

Kritik an Markteintrittshürden

Die DIHK kritisiert laut eigener Mitteilung, dass die neuen Regelungen zur Benennung von Bevollmächtigten im europäischen Ausland für kleinere Betriebe neue Markteintrittshürden darstellten und zu steigenden Kosten führen könnten. Wer ohne Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat Verpackungen vertreibt, muss einen Bevollmächtigten benennen, der die Konformität gegenüber Behörden nachweist.

Was das für Unternehmer heißt

Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen. Sie müssen seit August 2026 Konformitätsnachweise, technische Unterlagen und Konformitätserklärungen bereithalten. Hersteller ohne Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen künftig einen Bevollmächtigten benennen. Welche konkreten Definitionen, Berechnungsmethoden und Nachweisformate gelten, wird in delegierten Rechtsakten festgelegt, die laut DIHK noch ausstehen.