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Kunststoffsteuer soll Bund ab 2028 1,485 Milliarden Euro bringen

Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz vorgelegt, der dem Bund ab 2028 jährlich rund 1,485 Milliarden Euro einbringen soll, wie PlasticsEurope Deutschland mitteilt.

Von Konstantin Weyrauch, Redakteur Köpfe & Unternehmen

Kunststoffsteuer soll Bund ab 2028 rund 1,5 Milliarden Euro bringen
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz vorgelegt, der dem Bund ab 2028 jährlich rund 1,485 Milliarden Euro einbringen soll, wie PlasticsEurope Deutschland mitteilt. Für die Umsetzung veranschlagt der Entwurf staatliche Kosten von 283,5 Millionen Euro bis 2029 sowie 788 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Zollverwaltung. Unternehmen sollen laut Entwurf mit jährlichen Bürokratiekosten von rund 44,1 Millionen Euro belastet werden.

Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von PlasticsEurope Deutschland, kritisiert, dass der Entwurf an keiner Stelle angebe, wie viele Unternehmen tatsächlich steuerpflichtig werden sollen. Die Steuer knüpfe an die sogenannte „Gewinnung" von Kunststoffverpackungen an, einen Begriff, den das Verpackungsrecht bislang gar nicht kenne, so Bunte. Die ausgewiesenen Bürokratiekosten von 44,1 Millionen Euro lägen nach Angaben des Verbands deutlich unter den Größenordnungen, die das Umweltbundesamt in seinem Forschungsvorhaben 87/2025 für vergleichbare Verpackungssteuer-Modelle diskutiert habe.

Acht Wirtschaftsverbände forderten das Bundeskanzleramt bereits am 28. September 2026 auf, die neue Verbrauchsteuer nicht im Schnellverfahren in das laufende Haushaltsverfahren einzufügen. Sie verlangen ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren sowie eine umfassende Folgenabschätzung.

Einordnung

Der Entwurf betrifft Unternehmen, die Kunststoffverpackungen herstellen oder in Verkehr bringen. Unklar bleibt, welche Betriebe genau als Steuerschuldner gelten. Die Definition der „Gewinnung" fehlt im geltenden Verpackungsrecht, was Rechtsunsicherheit für betroffene Firmen bedeutet. Wer ab 2028 Steuererklärungen abgeben und Vorauszahlungen leisten muss, lässt sich aus dem Entwurf nicht ableiten.

Was das für Unternehmer heißt

Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen sollten prüfen, ob sie unter die geplante Steuerpflicht fallen. Die fehlende Definition des Begriffs „Gewinnung" erschwert die Planung. Wer Verpackungen produziert oder importiert, muss mit zusätzlichen Melde- und Zahlungspflichten ab 2028 rechnen, sofern das Gesetz in Kraft tritt.

Quelle

Laut Erstes Blatt

„Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz vorgelegt, der dem Bund ab 2028 jährlich rund 1,485 Milliarden Euro einbringen soll, wie PlasticsEurope Deutschland mitteilt.“

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