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DIHK: Energieeffizienzgesetz geht über EU-Vorgaben hinaus
Die DIHK kritisierte am 5. Oktober 2026 in einer Bundestags-Anhörung, das Energieeffizienzgesetz gehe über EU-Anforderungen hinaus und verursache unnötige Bürokratie, wie der Bundestag mitteilte.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

DIHK: Energieeffizienzgesetz geht über EU-Vorgaben hinaus
Das Energieeffizienzgesetz gehe an vielen Stellen weit über die europäischen Anforderungen hinaus und verursache damit unnötige Bürokratie und Aufwände für Unternehmen, erklärte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) am 5. Oktober 2026 in einer Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8027) soll die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023/1791) in nationales Recht umsetzen und Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes von 2023 auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückführen, wie der Bundestag mitteilte.
Zwei Lesarten der Gesetzesänderung
Wirtschaftsvertreter fordern eine Rückführung auf EU-Mindeststandards. Erik Pfeifer von der DIHK betonte laut Bundestag, dass ein effizienter Energieeinsatz im ureigensten Interesse der deutschen Wirtschaft liege und primär über marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und die Honorierung betrieblicher Erfolge gesteuert werden sollte. Die DIHK kritisiert nach eigenen Angaben, dass im Energieeffizienzgesetz die dringend notwendige klare Definition des Unternehmensbegriffs fehle. Sven-Joachim Otto von der Ruhr Universität Bochum nannte den Entwurf laut Bundestag einen überfälligen und im Kern gelungenen Schritt zu einem schlanken, unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht.
Umwelt- und Effizienzverbände warnen vor einer Absenkung des Ambitionsniveaus. Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) erklärte laut Bundestag, die Aufweichungen des Gebäudeenergierechts und die Ankündigung, das Energieeffizienzgesetz abzuschwächen, hätten den Investitionsstau verschärft. Steffen Laube von der Bellona Deutschland gGmbH warnte laut Bundestag, dass mit dem aktuellen Gesetzestext eine Senkung des Ambitionsniveaus bei Energieeffizienz geplant sei, die die Probleme verschärfen werde. Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sprach laut Bundestag von einer neuen Eskalationsstufe der Klimakrise und warnte, dass eine Verschlechterung des Energieeffizienzgesetzes möglicherweise verfassungswidrig wäre.
Streit um Unternehmensbegriff und Bilanzgrenzen
An der anderthalbstündigen Anhörung am 5. Oktober 2026 nahmen neun Sachverständige teil, wie der Bundestag mitteilte. Gegenstand waren neben dem Regierungsentwurf auch Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/8139) und Die Linke (21/8111). Die DIHK fordert nach eigenen Angaben, dass die Definition des Unternehmensbegriffs sich an der etablierten Praxis orientieren müsse, mit der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit und ausschließlich deren relevantem Endenergieverbrauch als Bilanzgrenze.
Julian Bothe von der AW AlgorithmWatch gGmbH warnte laut Bundestag, dass die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes und die Beibehaltung der Regelung, wonach Rechenzentren lediglich dazu verpflichtet würden, erneuerbare Energien bilanziell zu nutzen, zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen in Deutschland führen werde. Bothe erklärte laut Bundestag, dass Rechenzentren bereits gebaut wie nie zuvor würden.
Was das für Unternehmer heißt
Für Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch oberhalb der Schwellenwerte des Energieeffizienzgesetzes hängt der Aufwand für Energiemanagementsysteme und Berichtspflichten davon ab, wie der Bundestag den Unternehmensbegriff definiert. Solange unklar ist, ob die kleinste rechtlich selbstständige Einheit oder ein Konzernverbund als Bilanzgrenze gilt, bleibt offen, welche Gesellschaften die Pflichten erfüllen müssen. Einen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des geänderten Gesetzes nennt der Bundestag nicht.