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Bundestag berät Energieeffizienzgesetz: DIHK für Marktanreize

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am 5. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beraten, laut Bundestag.

Von Jakob Steinhauer, Redakteur Kapital & Einordnung

Bundestag berät Energieeffizienzgesetz: DIHK für Marktanreize
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am 5. Oktober 2026 in einer anderthalbstündigen öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8027) zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beraten. Neun Sachverständige nahmen teil, ihre Positionen gehen auseinander.

Erik Pfeifer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte laut Bundestag, ein effizienter Energieeinsatz liege im ureigensten Interesse der deutschen Wirtschaft und solle primär über marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und die Honorierung betrieblicher Erfolge gesteuert werden. Der Gesetzentwurf setzt die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023/1791) in nationales Recht um und führt Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes von 2023, die über die EU-Richtlinie hinausgehen, auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurück.

Sven-Joachim Otto von der Ruhr Universität Bochum bezeichnete den Entwurf laut Bundestag als überfälligen und im Kern gelungenen Schritt zu einem schlanken, unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht. Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) erklärte dagegen, die Aufweichungen des Gebäudeenergierechts und die Ankündigung, das EnEfG abzuschwächen, hätten den Investitionsstau verschärft.

Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sprach von einer neuen Eskalationsstufe der Klimakrise und warnte, eine Verschlechterung des Energieeffizienzgesetzes sei möglicherweise verfassungswidrig. Steffen Laube von Bellona Deutschland gGmbH warnte, mit dem aktuellen Gesetzestext sei eine Senkung des Ambitionsniveaus bei Energieeffizienz geplant, die die Probleme verschärfen werde.

Einordnung

Der Gesetzentwurf betrifft Unternehmen, die unter das Energieeffizienzgesetz fallen. Die Rückführung auf EU-Mindeststandards bedeutet weniger nationale Vorgaben, die über Brüssel hinausgehen. Erste Lesart: Weniger Bürokratie, mehr Spielraum für betriebliche Lösungen. Zweite Lesart: Weniger Anreiz für Investitionen in Effizienz, mehr Unsicherheit über künftige Verschärfungen.

Was das für Unternehmer heißt

Wer Energieeffizienzmaßnahmen plant, sollte die EU-Richtlinie als Untergrenze betrachten, nicht als Obergrenze. Die Anhörung zeigt: Die politische Debatte über nationale Verschärfungen ist nicht beendet. Unternehmen, die heute investieren, sollten prüfen, ob ihre Maßnahmen auch bei künftigen Verschärfungen Bestand haben.

Quellen

Laut Erstes Blatt

„Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am 5. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beraten, laut Bundestag.“

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