Märkte & BranchenMeldung
Bund senkt Zuschuss für Stromnetze ab 2027 um 970 Millionen Euro
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den jährlichen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzentgelten für 2027 bis 2029 auf rund 5,53 Milliarden Euro festlegt, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, der den jährlichen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzentgelten für die Jahre 2027 bis 2029 auf rund 5,53 Milliarden Euro festlegt, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht. Das sind rund 970 Millionen Euro weniger als die 6,5 Milliarden Euro, die die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW im Jahr 2026 noch erhalten haben.
Das Gesamtfördervolumen für die drei Jahre beträgt etwa 16,56 Milliarden Euro und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Mit dem Zuschuss soll nach Angaben der Bundesregierung ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten geleistet werden, um Haushalte und Unternehmen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise zu entlasten.
Einordnung
Das bedeutet, dass die Übertragungsnetzbetreiber einen größeren Teil ihrer Kosten über die Netzentgelte refinanzieren müssen. Diese werden auf die Strompreise umgelegt und betreffen alle Verbraucher. Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch kann die Änderung die Kalkulation ab 2027 beeinflussen, da die Entlastung geringer ausfällt als im laufenden Jahr.
Was das für Unternehmer heißt
Wer als Unternehmer mit stabilen Stromkosten für 2027 kalkuliert hat, sollte die Entwicklung der Netzentgelte im Blick behalten. Die Kürzung des Zuschusses kann sich auf die Höhe der Übertragungsnetzentgelte auswirken, die Teil des Strompreises sind.
Quelle
- Mitteilung des Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (30. September 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1221674
Laut Erstes Blatt
„Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den jährlichen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzentgelten für 2027 bis 2029 auf rund 5,53 Milliarden Euro festlegt, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.“
Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.