Märkte & BranchenMeldung
Gericht erlaubt Bahn Trassenpreiserhöhung bis 8,2 Mrd. Euro
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 1. Oktober 2026 der Deutschen Bahn erlaubt, die Trassenpreise 2027 im geplanten Umfang zu erhöhen, berichtet die Wirtschaftswoche.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 1. Oktober 2026 der Deutschen Bahn erlaubt, die Trassenpreise 2027 im geplanten Umfang zu erhöhen, berichtet die Wirtschaftswoche. Die Bahn dürfe demnach rund 8,2 Milliarden Euro auf die Verkehrsunternehmen umlegen, mehr als die von der Bundesnetzagentur genehmigten 7,3 Milliarden Euro.
Laut Wirtschaftswoche sollen die Trassenpreise im Güterverkehr um 12,6 Prozent, im Regionalverkehr um 7,7 Prozent und im Fernverkehr um 5,3 Prozent steigen. Der Wettbewerberverband Die Güterbahnen gehe davon aus, dass Unternehmen im Güterverkehr künftig 3,92 Euro pro Kilometer zahlen müssten statt wie bisher 3,48 Euro, eine Mehrbelastung von rund 112 Millionen Euro.
Die Bahn habe ursprünglich eine Obergrenze von rund 7,55 Milliarden Euro bei der Bundesnetzagentur angemeldet, berichtet die Wirtschaftswoche weiter. Der Europäische Gerichtshof habe im März 2026 die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt, durch die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren.
Was das für Unternehmer heißt
Wer Güter auf der Schiene transportiert, muss ab 2027 mit höheren Kosten rechnen. Die Mehrbelastung von 112 Millionen Euro verteilt sich auf alle Güterbahnen, die das Netz der Deutschen Bahn nutzen. Unternehmen, die auf Schienentransport setzen, sollten die Kalkulation für 2027 anpassen.
Quelle
- Verwaltungsgericht Köln erlaubt Deutsche Bahn Trassenpreiserhöhung 2027 (1. Oktober 2026)wiwo.de/unternehmen/dienstleister/deutsche-bahn-gericht-hael
Laut Erstes Blatt
„Das Verwaltungsgericht Köln hat am 1. Oktober 2026 der Deutschen Bahn erlaubt, die Trassenpreise 2027 im geplanten Umfang zu erhöhen, berichtet die Wirtschaftswoche.“
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