Märkte & BranchenMeldung
Bundesnetzagentur definiert Antennenzugangsnetz als kritisch
Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2026 das Antennenzugangsnetz erstmals als kritische Infrastruktur definiert, berichtet die Wirtschaftswoche.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2026 das Antennenzugangsnetz erstmals als kritische Infrastruktur definiert, berichtet die Wirtschaftswoche. Damit sei das Bundesinnenministerium berechtigt, Netzbetreibern den Einsatz kritischer Komponenten eines Herstellers zu untersagen.
Rund 46.000 Mobilfunkantennenstandorte könnten laut dem Bericht von einem Huawei-Ausschluss betroffen sein.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur weicht laut dem Bericht von einer Vereinbarung aus dem Jahr 2024 ab. Das SPD-geführte Innenministerium unter Nancy Faeser habe damals mit den Mobilfunkanbietern vereinbart, dass nur das Managementsystem für Software-Updates ab 2029 isoliert werden sollte, nicht das gesamte Antennenzugangsnetz.
Einordnung
Ob und wann das Innenministerium davon Gebrauch mache, sei laut dem Bericht offen.
Was das für Unternehmer heißt
Wer als Netzbetreiber Huawei-Komponenten im Antennenzugangsnetz einsetze, müsse mit einem möglichen Austausch rechnen. Die Entscheidung liege beim Bundesinnenministerium, einen Zeitplan nenne der Bericht nicht.
Quelle
- Definition des Antennenzugangsnetzes als kritische Infrastruktur durch die Bundesnetzagentur (30. September 2026)wiwo.de/unternehmen/dienstleister/mobilfunk-droht-huawei-dur
Laut Erstes Blatt
„Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2026 das Antennenzugangsnetz erstmals als kritische Infrastruktur definiert, berichtet die Wirtschaftswoche.“
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