Märkte & BranchenMeldung
Bundesregierung erhöht Laufzeit für Offshore-Windparks auf 35 Jahre
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See vorgelegt, wie der Bundestag mitteilt.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See vorgelegt, wie der Bundestag mitteilt. Die Regellaufzeit für neue Offshore-Windparks soll laut Entwurf von 25 auf 35 Jahre steigen.
Der jährliche Ausschreibungskorridor werde ab 2027 auf 2.000 bis 4.800 Megawatt festgelegt, heißt es in der Drucksache 21/8238. Zudem solle eine Überbauung von bis zu 20 Prozent ermöglicht werden, sodass mehr Leistung installiert werden könne als die Netzanbindungskapazität zulasse. Das gesetzliche Ziel bleibe, bis 2030 Offshore-Windparks mit einer Leistung von 30 Gigawatt installiert zu haben.
Hintergrund sei, dass im vergangenen Jahr das Interesse an Ausschreibungen für Offshore-Windflächen im deutschen Teil von Nord- und Ostsee stark gesunken sei, so der Bundestag. Eine einseitige Rückgabe von einmal erteilten Zuschlägen für Offshore-Projekte sei weiterhin nicht vorgesehen.
Internationale Kooperationsprojekte sollen laut Entwurf im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert und bei nationalen Vorhaben mit angerechnet werden. In küstenfernen Gebieten solle es eine einheitliche, verbindliche medizinische Notfallversorgung für die Offshore-Windanlagen geben.
Was das für Unternehmer heißt
Wer in Offshore-Windparks investiert, kann mit einer längeren Amortisationszeit kalkulieren. Die Überbauung erlaubt es, mehr Turbinen zu installieren, als die Netzanbindung dauerhaft aufnehmen kann, was die Auslastung der Fläche erhöht. Der Ausschreibungskorridor ab 2027 gibt Planungssicherheit für Zulieferer und Projektierer.
Quelle
- Gesetzentwurf zur Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See (30. September 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1221676
Laut Erstes Blatt
„Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See vorgelegt, wie der Bundestag mitteilt.“
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