Märkte & BranchenMeldung
Bundesregierung legt Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz vor
Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG) vorgelegt, wie der Bundestag mitteilte.
Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG) vorgelegt, wie der Bundestag mitteilte. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Kraftwerke, Stromspeicher sowie Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen verkürzen.
Der Entwurf sieht vor, dass Zulassungsverfahren künftig elektronisch durchgeführt werden und Behörden Fristen einhalten müssen. Für wasserrechtliche Erlaubnisse sind laut Gesetzentwurf sieben Monate vorgesehen, einmalig verlängerbar um drei Monate. Planfeststellungsbeschlüsse für Pumpspeicherkraftwerke sollen 24 Monate dauern, verlängerbar um zwölf Monate.
Kraftwerke werden bis 2031 als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft. Das gilt nach dem Entwurf auch für bauliche Maßnahmen in Hafengebieten, die der Herstellung oder dem Transport von Konverter-, Sammel- oder Umspannplattformen für Offshore-Anbindungsleitungen dienen.
Einordnung
Das Gesetz bündelt alle erforderlichen Zulassungen bei einer Behörde, um Doppelverfahren zu vermeiden. Der Ansatz folgt einer Empfehlung aus dem Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von September 2025, der den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und den Zubau von Stromspeichern empfohlen hatte.
Was das für Unternehmer heißt
Wer in Energieinfrastruktur investiert, kann mit kürzeren Genehmigungsverfahren rechnen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die Fristen sind verbindlich, die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse gilt bis 2031.
Quelle
- Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (1. Oktober 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1221962
Laut Erstes Blatt
„Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG) vorgelegt, wie der Bundestag mitteilte.“
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