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Bundesregierung plant Steuerentlastung von zehn Milliarden Euro

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 in den Bundestag eingebracht, der bis 2028 eine Entlastung der Steuerzahler von über zehn Milliarden Euro vorsieht.

Von Jakob Steinhauer, Redakteur Kapital & Einordnung

Bundesregierung plant Steuerentlastung von zehn Milliarden Euro
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 in den Bundestag eingebracht. Die Reform soll bis 2028 eine Entlastung der Steuerzahler von über zehn Milliarden Euro bewirken, wie aus der Mitteilung des Bundestags hervorgeht.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro. Im Jahr 2028 soll er auf 12.900 Euro angehoben werden. Das Kindergeld wird ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich erhöht, ab Januar 2028 auf 272 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 300 Euro von 6.828 Euro auf 7.128 Euro.

Gleichzeitig führt der Entwurf neue Reichensteuersätze ein: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll der Steuersatz 45 Prozent betragen, ab 280.000 Euro 47 Prozent. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben. Die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen steigen ab 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro.

Einordnung

Die Reform trifft Unternehmer in zwei Richtungen. Wer als Geschäftsführer oder Inhaber ein zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro hat, zahlt ab 2027 mehr. Wer Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen einsetzt, kann höhere Stundenlöhne steuerbegünstigt abrechnen. Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag senkt die Steuerlast bei Angestellten, nicht bei Gewerbetreibenden.

Im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung mit steuerlichen Mindereinnahmen von 4,515 Milliarden Euro, davon 1,91 Milliarden Euro für den Bund. Die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen wird durch die höhere Besteuerung hoher Einkommen teilweise gegenfinanziert.

Was das für Unternehmer heißt

Wer als Inhaber oder Geschäftsführer ein zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro hat, sollte die Steuerlast ab 2027 neu kalkulieren. Der höhere Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag entlasten Beschäftigte, nicht Gewerbetreibende. Wer Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen beschäftigt, kann ab Januar 2027 höhere Stundenlöhne steuerbegünstigt abrechnen.

Quelle

Laut Erstes Blatt

„Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 in den Bundestag eingebracht, der bis 2028 eine Entlastung der Steuerzahler von über zehn Milliarden Euro vorsieht.“

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