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EuGH prüft Regress von Kartellbußgeldern gegen Manager

Der Europäische Gerichtshof muss klären, ob Unternehmen Kartellbußgelder von ihren Managern zurückholen können, berichtet die Wirtschaftswoche am 30. September 2026.

Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

EuGH prüft Regress von Kartellbußgeldern gegen Manager
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Der Europäische Gerichtshof muss klären, ob Unternehmen Kartellbußgelder von ihren Managern zurückholen können, berichtet die Wirtschaftswoche am 30. September 2026. Der Generalanwalt am EuGH habe an diesem Tag sein Abschlussgutachten zu einem Verfahren veröffentlicht, das der Bundesgerichtshof 2025 vorgelegt hatte.

Hintergrund ist laut Bericht ein Kartellverfahren im Edelstahlsektor: Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder von insgesamt 355 Millionen Euro gegen sechs Firmen wegen Preisabsprachen von 2002 bis 2015. Persönliche Bußgelder gegen Manager lägen nach Angaben des Kartellrechtlers Daniel Dohrn meist auf Höhe eines Zweijahresgehalts.

Das Bundeskartellamt habe sich gegen den Bußgeldregress ausgesprochen, berichtet die Wirtschaftswoche. Das Argument: Der Ahndungseffekt von Bußgeldern könne verloren gehen, wenn Unternehmen diese auf Manager abwälzten. Dohrn warne zudem, dass eine Regresshaftung die Motivation von Managern mindern könnte, als Kronzeuge zu agieren.

Einordnung

Die Frage betrifft Geschäftsführer und Vorstände, die in Kartellverfahren persönlich belangt werden. Sollte der EuGH den Regress zulassen, könnten Unternehmen gezahlte Bußgelder nachträglich von den verantwortlichen Managern zurückfordern. Das würde die Haftung vom Unternehmen auf die Person verlagern.

Was das für Unternehmer heißt

Wer als Geschäftsführer oder Vorstand in ein Kartellverfahren gerät, muss mit einer persönlichen Haftung rechnen, die über das Bußgeld hinausgeht. Die Entscheidung des EuGH wird zeigen, ob Unternehmen Bußgelder nachträglich bei ihren Managern eintreiben dürfen.

Quelle

Laut Erstes Blatt

„Der Europäische Gerichtshof muss klären, ob Unternehmen Kartellbußgelder von ihren Managern zurückholen können, berichtet die Wirtschaftswoche am 30. September 2026.“

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