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VdF kritisiert Zuckergetränkesteuer ab Juli 2027 als Einnahmequelle

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) hat am 30. September 2026 den Gesetzentwurf für eine ab Juli 2027 geltende Zuckergetränkesteuer als „Etikettenschwindel" kritisiert.

Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

VdF kritisiert Zuckergetränkesteuer ab Juli 2027 als Einnahmequelle
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) hat am 30. September 2026 den Gesetzentwurf für eine ab Juli 2027 geltende Zuckergetränkesteuer als „Etikettenschwindel" kritisiert. VdF-Präsident Heinrich Prinz Reuss erklärte, hier werde eine neue Belastung für Verbraucher geschaffen, während Gesundheit nur als Feigenblatt diene. Die Politik bleibe die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollten, teilte der Verband mit.

In der Gesetzesbegründung wird als Zweck der Steuer die „Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der Stärkung der Einnahmenbasis des Bundeshaushalts" genannt, wie der VdF zitiert. Der Verband bemängelt nach eigenen Angaben, dass die betroffenen Wirtschaftskreise bislang aus dem Gesetzgebungsverfahren komplett ausgeschlossen wurden. Er fordert ein transparentes Verfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft vor der Entscheidung.

Einordnung

Die Umsetzungsfrist von neun Monaten bis Juli 2027 betrifft Hersteller und Abfüller von Getränken mit zugesetztem Zucker. Wer Rezepturen anpassen, Etiketten ändern oder Preise neu kalkulieren muss, hat weniger als ein Jahr Zeit. Die Kritik des VdF richtet sich nicht gegen die Steuer selbst, sondern gegen die fehlende Beteiligung der Wirtschaft und die Begründung des Gesetzes. Ob die Steuer wie geplant kommt, hängt vom weiteren Verfahren im Bundestag ab.

Was das für Unternehmer heißt

Hersteller und Abfüller von Getränken mit zugesetztem Zucker sollten ab sofort mit einer möglichen Steuer ab Juli 2027 rechnen. Wer Rezepturen oder Preise anpassen muss, hat bei Inkrafttreten weniger als neun Monate Zeit. Eine Beteiligung der Wirtschaft am Gesetzgebungsverfahren ist laut VdF bislang nicht erfolgt.

Quelle

Laut Erstes Blatt

„Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) hat am 30. September 2026 den Gesetzentwurf für eine ab Juli 2027 geltende Zuckergetränkesteuer als „Etikettenschwindel" kritisiert.“

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