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BMAS plant Arbeitsschutz-Lockerung mit 1 Mrd. Euro Entlastung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant Lockerungen im Arbeitsschutz mit einem Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro pro Jahr, wie das Ministerium am 29. September 2026 mitteilte.
Von Helene Marquardt, Redakteurin Strategie & Führung, Gespräche

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant Lockerungen im Arbeitsschutz mit einem Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro pro Jahr, wie das Ministerium am 29. September 2026 mitteilte. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die Änderungen werfen die Frage auf, ob weniger Vorgaben mehr Effizienz oder mehr Risiko bedeuten.
Zwei Lesarten der geplanten Änderungen
Die erste Lesart lautet: Die Lockerungen bauen Bürokratie ab und entlasten Unternehmen wirtschaftlich. Betriebe können künftig risikobasiert prüfen, ob sie Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen, statt pauschal nach Beschäftigtenzahl. Das BMAS geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Maßnahmen ein jährliches Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro bieten.
Die zweite Lesart: Weniger Vorgaben könnten Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Einige Fachverbände und Sozialpartner befürchten laut BMAS negative Folgen durch den Abbau von Vorgaben im Arbeitsschutz.
Was sich konkret ändert
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die bisherige pauschale Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die konkrete Gefährdungssituation muss weiterhin berücksichtigt werden. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird die Zahl der verpflichtend zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich auf eine Person begrenzt.
Nach Einschätzung der Bundesregierung werden durch die Lockerung der Vorgaben künftig rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger verpflichtend erforderlich sein. Die erwartete wirtschaftliche Entlastung durch die Änderungen bei Sicherheitsbeauftragten liegt bei etwa 135 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere geplante Veränderungen umfassen die Überarbeitung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der DGUV-Vorschriften 3 und 4.
Entwicklung des Konzepts
Das BMAS legte im Oktober 2025 erstmals ein Konzept für einen effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz vor. Im Juli 2026 wurde das Konzept umfassend aktualisiert.
Was das für Unternehmer heißt
Inhaber und Geschäftsführer von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten müssen künftig nicht mehr pauschal Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Gefährdungssituation im eigenen Betrieb muss aber weiterhin geprüft werden. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können die Zahl der Sicherheitsbeauftragten auf eine Person begrenzen.
Wann die Änderungen in Kraft treten, nennt die Mitteilung des BMAS nicht. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben.