Strategie & FührungMeldung

StaRUG und Schutzschirm als Insolvenz-Alternative

Wie Unternehmen in der Krise durch Sanierungsinstrumente wie StaRUG und Schutzschirmverfahren stabilisiert werden können.

Von Konstantin Weyrauch, Redakteur Köpfe & Unternehmen

Kammerer nennt Warnsignale für Unternehmenskrise und Sanierungswege
Symbolbild: Erstes Blatt (KI-generiert)

Unternehmen in der Krise können durch frühzeitiges Handeln und den Einsatz von Sanierungsinstrumenten wie dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung stabilisiert werden.

Warnsignale und Instrumente

Typische Anzeichen einer beginnenden Unternehmenskrise sind laut der Mitteilung verspätete Zahlungen an Lieferanten, dauerhaft ausgeschöpfte Kontokorrentlinien, das Verschieben von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen sowie starke Abhängigkeit von einzelnen Großkunden. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, finanzielle Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens neu zu ordnen, vorausgesetzt es liegt nur drohende Zahlungsunfähigkeit vor und noch keine Insolvenzreife. Das Schutzschirmverfahren richtet sich an Unternehmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, und verschafft zusätzlichen rechtlichen Schutz sowie Zeit zur Entwicklung eines tragfähigen Sanierungsplans.

Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften haben gesetzliche Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zur rechtzeitigen Prüfung, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.

Einordnung

Außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen umfassen laut der Mitteilung neu verhandelte Zahlungsziele mit Lieferanten, konsequenteres Forderungsmanagement, Vergleiche mit wichtigen Gläubigern und Rangrücktritt von Gesellschafterdarlehen.

Quelle

Laut Erstes Blatt

„Wie Unternehmen in der Krise durch Sanierungsinstrumente wie StaRUG und Schutzschirmverfahren stabilisiert werden können.“

Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.