Strategie & FührungMeldung
Bundesregierung: Drohnenabwehr auf 300 Kräfte, 40 Mio. 2027
Am 28.09.2026 kündigte die Bundesregierung in hib 752/2026 an, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei auf 300 Kräfte aufzustocken und 2027 rund 40 Mio. Euro zu investieren.
Von Konstantin Weyrauch, Redakteur Köpfe & Unternehmen

Die Bundesregierung hat am 28.09.2026 in der Parlamentsauskunft hib 752/2026 mitgeteilt, dass die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei perspektivisch auf 300 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte anwachsen soll (hib 752/2026). Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 sind im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums rund 40 Millionen Euro zusätzliche Investivmittel für Drohnenabwehr vorgesehen (hib 752/2026). Antwortführerin ist die Bundesregierung, betroffene Behörde die Bundespolizei.
Die Umsetzung soll laut hib-Antwort auf einsatzfachlichen und organisatorischen Prüfungen beruhen (hib 752/2026). Konkrete Angaben zu Standorten und Einsatzbereitschaften werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht (hib 752/2026). Das parlamentarische Verfahren zum Haushalt bleibt abzuwarten (hib 752/2026). In der Bundestagsdrucksache 21/8140 vom 22.09.2026 begründet die Bundesregierung die Nichtveröffentlichung von Daten zur Detektion und Abwehr damit, dass daraus Rückschlüsse auf Fähigkeiten, Technik, Standorte sowie Einsatzbereitschaften und -taktiken möglich wären (BT-Drs. 21/8140, 22.09.2026).
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen hält die Bundesregierung in derselben Drucksache fest, dass sie Drohnen mithilfe entsprechender Sensorik frühzeitig erkennen können, aber nicht befugt sind, sie selbst abzuwehren (BT-Drs. 21/8140, 22.09.2026). Welche Maßnahmen staatlichen Behörden vorbehalten bleiben und wie Zusammenarbeit im Einzelfall organisiert wird, präzisiert die hib-Antwort nicht; auch hier werden aus Sicherheitsgründen keine Standorte oder Einsatzbereitschaften mitgeteilt (hib 752/2026).
Was das für Unternehmer heißt
Unternehmen mit Veranstaltungen, Logistik- und Flughafenstandorten, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Anbieter von Drohnendiensten sollten zur Kenntnis nehmen, dass Bund und Bundespolizei personelle Kapazitäten erhöhen und zusätzliche Investivmittel für Drohnenabwehr im Haushalt 2027 vorsehen (hib 752/2026). Aus den Belegen folgen keine neuen Pflichten, keine benannten Standorte und keine Einsatzzeitpunkte. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen bleibt maßgeblich, dass Abwehrmaßnahmen nicht in privater Zuständigkeit liegen (BT-Drs. 21/8140, 22.09.2026). Standorte und Einsatzbereitschaften werden aus Sicherheitsgründen nicht genannt (hib 752/2026).
Quellen
- Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll auf 300 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte anwachsen (hib 752/2026, 28.09.2026). https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1217988
- Regierungsentwurf Haushalt 2027: rund 40 Millionen Euro zusätzliche Investivmittel für Drohnenabwehr im BMI-Bereich (hib 752/2026, 28.09.2026). https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1217988
- Umsetzung auf Grundlage einsatzfachlicher und organisatorischer Prüfungen; keine Angaben zu Standorten und Einsatzbereitschaften aus Sicherheitsgründen (hib 752/2026, 28.09.2026). https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1217988
- Nichtveröffentlichung von Fähigkeiten, Technik, Standorten und Einsatzbereitschaft begründet (BT-Drs. 21/8140, 22.09.2026). https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108140.pdf
- Betreiber kritischer Infrastrukturen: Detektion möglich, Abwehr nicht befugt (BT-Drs. 21/8140, 22.09.2026). https://dserver.bundestag.de/btd/21/081/2108140.pdf
Quellen
Laut Erstes Blatt
„Am 28.09.2026 kündigte die Bundesregierung in hib 752/2026 an, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei auf 300 Kräfte aufzustocken und 2027 rund 40 Mio. Euro zu investieren.“
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