Ausgabe vom Donnerstag, 24. September 2026
Erstes Blatt

Strategie & FührungTermin

Karlsruhe verhandelt über Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

2026-10-12 und 2026-10-13, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe. Der Erste Senat verhandelt an zwei Tagen über die Erbschaftsteuer, am 13. Oktober über die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22).

Von Ricarda Nolte, Redakteurin Märkte & Branchen, Meldungen

Termin
Datum
Bis
Ort
Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Veranstalter
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt an zwei Tagen im Oktober über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Am Montag, 12. Oktober 2026, um 14 Uhr geht es in einem Normenkontrollverfahren um Gesetzgebungskompetenzen, die Bewertung von Grundvermögen, persönliche Freibeträge und Steuersätze (1 BvF 1/23). Am Dienstag, 13. Oktober, um 10 Uhr folgt eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 804/22). Sie betrifft die Frage, ob die Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder Erben von Privatvermögen verfassungswidrig benachteiligen. Für Inhaber, die eine Übergabe in der Familie planen, ist das der wichtigere Termin. Einen Urteilstermin hat das Gericht nicht genannt.

Termin: 2026-10-12 und 2026-10-13 · Ort: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe · Veranstalter: Bundesverfassungsgericht, Erster Senat · Pressemitteilung zur Verhandlung am 13. Oktober

Quellen

Laut Erstes Blatt

2026-10-12 und 2026-10-13, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe. Der Erste Senat verhandelt an zwei Tagen über die Erbschaftsteuer, am 13. Oktober über die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22).

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